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Klage erschwert „Stellar Blade“-Titel

Authore: IsabellaAktualisieren:Jan 27,2025

Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage, die Anfang dieses Monats bei einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, wird behauptet, dass der Titel des Spiels die bestehende Marke von Stellarblade verletzt.

Stellar Blade vs

Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, ist auf Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independentfilme spezialisiert. Mehaffey behauptet, dass die Verwendung von „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up seinem Unternehmen geschadet habe, indem es seine Online-Sichtbarkeit verringert habe. Er argumentiert, dass potenzielle Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen, mittlerweile von den Ergebnissen für das Videospiel überwältigt werden.

Stellar Blade vs

Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verwendung der Marke „Stellar Blade“ (und Variationen davon) zu verhindern. Mehaffey fordert außerdem die Zerstörung aller Stellar Blade-Materialien im Besitz von Sony und Shift Up.

Mehaffey ließ die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 nach einer Unterlassungserklärung an Shift Up registrieren. Er beansprucht den Besitz der Domain stellarblade.com seit 2006 und den Betrieb seiner Filmfirma seit 2011. Shift Up registrierte die Marke „Stellar Blade“ im Januar 2023, nachdem er zunächst den Arbeitstitel „Project Eve“ für das Spiel verwendet hatte.

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Mehaffeys Anwalt behauptet, dass Sony und Shift Up über seine begründeten Rechte hätten informiert sein müssen. Der Anwalt betont die Ähnlichkeit zwischen den Logos und dem stilisierten „S“ in beiden Namen, was die Behauptung einer verwirrenden Ähnlichkeit weiter untermauert. Der Anwalt betont auch die erheblichen Auswirkungen auf Mehaffeys Geschäft und erklärt, dass die Online-Präsenz des Spiels sein Unternehmen in „digitale Vergessenheit“ gedrängt habe.

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Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte rückwirkend gelten können, und zwar über das offizielle Registrierungsdatum hinaus. Der Ausgang dieser Klage bleibt abzuwarten, aber sie verdeutlicht die Komplexität des Markenrechts und die potenziellen Konflikte, die sich aus ähnlichen Namen in verschiedenen Branchen ergeben.